DGUV VORSCHRIFT 2

Die DGUV Vorschrift 2

mehr betriebliche Eigenverantwortung für den Arbeitgeber, aber auch mehr Verantwortung.


2011 trat die DGUV Vorschrift 2 in Kraft, die Betriebe mit mehr als 10 als auch mit weniger als 10 Mitarbeitern betrifft: es gelten nun für vergleichbare Unternehmen verschiedener Branchen die gleichen Anforderungen. So kann die Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsbetreuung wesentlich individueller gehandhabt werden und sie orientiert sich ausschließlich an den Anforderungen des jeweiligen Unternehmens. Die Grundlage für mögliche Gefährdungen, Belastungen oder Sicherheitslücken richten sich nach der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz und §3 der Unfallverhütungsvorschrift.
Der große Vorteil ist, dass die früheren starren Einsatzzeiten abgeschafft wurden und im Mittelpunkt der Reform das neue Regelbetreuungskonzept steht. Damit wurde eine deutlich höhere Flexibilität für den Arbeitgeber geschaffen, sowie die Eigenverantwortung weiter gestärkt, sich mit der Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter auseinander zu setzten.

AMEDI PREVENT  hilft, unterstützt und betreut Ihr Unternehmen jederzeit bei der Einhaltung der Vorschrift.


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