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Ein Überblick der FAHRERLAUBNISVERORDNUNG für Berufsfahrer.
Für Fahrgastbeförderer wie z.B. Taxi-, Busfahrer sowie LKW-Fahrer gelten aufgrund der besonderen Anforderungen spezielle Untersuchungen der Fahrerlaubnisverordnung.
So müssen beispielsweise Inhaber der LKW-Führerscheinklassen C und CE (vor 1999 erworben) ab dem 50. Lebensjahr alle 5 Jahre ein ärztliches Gutachten und einen Test zur Sehfähigkeit nachweisen. Für Inhaber die seit 1999 im Besitz der Fahrerlaubnis C, CE, C1 und C1E sind, gelten befristete Regelungen vor dem 50. Lebensjahr und der Nachweis ärztlicher Bescheinigungen im 5 Jahres-Turnus. Für Busfahrer (Klasse D und DE) gelten zusätzlich zu den alle 5 Jahre wiederkehrenden Untersuchungen Kontrollen bezüglich der Reaktionsfähigkeit, der Belastbarkeit, des Orientierungsvermögens sowie der Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung – und die Erstzulassung für Taxifahrer erfordert Untersuchungen der körperlichen Eignung, des Sehvermögens und leistungspsychologische Kontrollen. Auch hier ist die Fahrerlaubnis maximal 5 Jahre gültig.
Notwendig für die Untersuchung:
Geprüft werden Sehschärfe, Fahrtüchtigkeit und Gesichtsfeld. Sie benötigen kein zusätzliches augenärztliches Gutachten, wenn Sie den Sehtest bei uns bestehen.